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Der Auftrag:
Wenn Sie uns ein Mandat anbieten - und wir dieses Angebot annehmen,
kommt zwischen uns und Ihnen ein Vertrag
zustande. Dies kann auch telefonisch geschehen.
In der Regel wird das Mandat aber mit der Unterzeichnung
der Vollmacht oder einer sogenannten Honorarvereinbarung erteilt.
Das Honorar:
Bei der Honorargestaltung sind Rechtsanwälte nicht völlig
frei. Vielmehr gibt es das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
(RVG), das die jeweiligen Gebühren festlegt. Nach dem RVG
ist das anwaltliche Honorar nicht vom Umfang der Tätigkeit
oder der Schwierigkeit eines Falles oder gar von unserem (und
damit
Ihrem) Erfolg, sondern vom sogenannten Streit-
bzw. Gegenstandswert oder von Rahmengebühren
eines jeden Falles abhängig.
Diese gesetzlichen Gebührenrahmen dürfen
wir nicht unterschreiten. Andererseits ist - je nach Einzelfall
- eine besondere Vergütungsvereinbarung
zwischen uns und Ihnen möglich, wenn die gesetzlichen Gebühren
unseren Arbeitsaufwand nicht abdecken.
Eine erste Beratung darf nach dem RVG höchstens € 190.-
zzgl. gesetzl. MWSt. kosten.
Selbstverständlich informieren wir Sie vor der
Aufnahme unserer Tätigkeit gerne über die voraussichtlich
entstehenden Gebühren und Auslagen.
Schließlich müssen Sie wissen, was finanziell auf Sie
zukommt.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung
abgeschlossen haben, machen wir für Sie eine Deckungsanfrage
und informieren Sie über deren Eintrittspflicht.
Denken Sie aber an den Grundsatz, daß immer
derjenige die Anwaltsgebühren
(und auch die Gerichtskosten) zu tragen hat, der den Auftrag erteilt.
Unter den gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen setzen
wir für Sie aber auch die Erstattung der Kosten seitens des
Gegners durch.
Wichtig ist auch, daß bei bescheidener finanzieller
Lage des Mandanten eine Kostenübernahme des Staates beantragt
werden kann. Stichworte sind hier das Beratungshilfegesetz
sowie die Prozeßkostenhilfe.
Weitere Informationen zur Gebührenordnung für
Rechtsanwälte von der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie
hier .
Die Vorbereitung:
Es ist grundsätzlich für uns sehr hilfreich, wenn Sie
vor dem gemeinsamen Gesprächstermin alle nötigen
Unterlagen, Dokumente
und sonstigen für Ihren Fall wichtigen Einzelheiten in unserer
Kanzlei (möglichst im Original) vorbeibringen oder uns mitteilen
würden, damit wir uns schon im Vorfeld umfassend auf Ihr Anliegen
vorbereiten können.
Schließlich können wir
Ihre Interessen nur wirksam wahrnehmen, wenn Sie uns rechtzeitig
und vollständig über alle wesentlichen Umstände und
Besonderheiten Ihres Falles unterrichten.
Beim Abschluß des Mandats erhalten Sie selbstverständlich
sämtliche Unterlagen wieder zurück.
Der Verfahrensfortgang:
Sie erhalten von unserem gesamten Schriftverkehr automatisch
Durchschläge und Kopien,
so daß Sie immer über den Fortgang Ihrer Angelegenheit
informiert sind.
Es kann auch sein, daß wir Sie im Rahmen dieser
regelmäßigen Unterrichtung um Stellungnahmen, noch fehlende
Unterlagen oder um Ihre Zustimmung zu einem gegnerischen Vorschlag
bitten. Sie sollten sich dann möglichst bald mit unserer Kanzlei
in Verbindung setzen, da es häufig um die Einhaltung gesetzter
Fristen geht.
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