Rechtsanwalt Heitzenröther
Herbert Heitzenröther
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Das Mandat
 

Der Auftrag:
Wenn Sie uns ein Mandat anbieten - und wir dieses Angebot annehmen, kommt zwischen uns und Ihnen ein Vertrag zustande. Dies kann auch telefonisch geschehen.

In der Regel wird das Mandat aber mit der Unterzeichnung der Vollmacht oder einer sogenannten Honorarvereinbarung erteilt.

Das Honorar:
Bei der Honorargestaltung sind Rechtsanwälte nicht völlig frei. Vielmehr gibt es das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das die jeweiligen Gebühren festlegt. Nach dem RVG ist das anwaltliche Honorar nicht vom Umfang der Tätigkeit oder der Schwierigkeit eines Falles oder gar von unserem (und damit Ihrem) Erfolg, sondern vom sogenannten Streit- bzw. Gegenstandswert oder von Rahmengebühren eines jeden Falles abhängig.

Diese gesetzlichen Gebührenrahmen dürfen wir nicht unterschreiten. Andererseits ist - je nach Einzelfall - eine besondere Vergütungsvereinbarung zwischen uns und Ihnen möglich, wenn die gesetzlichen Gebühren unseren Arbeitsaufwand nicht abdecken.
Eine erste Beratung darf nach dem RVG höchstens € 190.- zzgl. gesetzl. MWSt. kosten.

Selbstverständlich informieren wir Sie vor der Aufnahme unserer Tätigkeit gerne über die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen. Schließlich müssen Sie wissen, was finanziell auf Sie zukommt.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, machen wir für Sie eine Deckungsanfrage und informieren Sie über deren Eintrittspflicht.

Denken Sie aber an den Grundsatz, daß immer derjenige die Anwaltsgebühren (und auch die Gerichtskosten) zu tragen hat, der den Auftrag erteilt. Unter den gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen setzen wir für Sie aber auch die Erstattung der Kosten seitens des Gegners durch.

Wichtig ist auch, daß bei bescheidener finanzieller Lage des Mandanten eine Kostenübernahme des Staates beantragt werden kann. Stichworte sind hier das Beratungshilfegesetz sowie die Prozeßkostenhilfe.

Weitere Informationen zur Gebührenordnung für Rechtsanwälte von der Bundesrechtsanwaltskammer finden Sie hier Gebührenordnung für Rechtsanwälte.

Die Vorbereitung:
Es ist grundsätzlich für uns sehr hilfreich, wenn Sie vor dem gemeinsamen Gesprächstermin alle nötigen Unterlagen, Dokumente und sonstigen für Ihren Fall wichtigen Einzelheiten in unserer Kanzlei (möglichst im Original) vorbeibringen oder uns mitteilen würden, damit wir uns schon im Vorfeld umfassend auf Ihr Anliegen vorbereiten können.

Schließlich können wir Ihre Interessen nur wirksam wahrnehmen, wenn Sie uns rechtzeitig und vollständig über alle wesentlichen Umstände und Besonderheiten Ihres Falles unterrichten.
Beim Abschluß des Mandats erhalten Sie selbstverständlich sämtliche Unterlagen wieder zurück.

Der Verfahrensfortgang:
Sie erhalten von unserem gesamten Schriftverkehr automatisch Durchschläge und Kopien, so daß Sie immer über den Fortgang Ihrer Angelegenheit informiert sind.

Es kann auch sein, daß wir Sie im Rahmen dieser regelmäßigen Unterrichtung um Stellungnahmen, noch fehlende Unterlagen oder um Ihre Zustimmung zu einem gegnerischen Vorschlag bitten. Sie sollten sich dann möglichst bald mit unserer Kanzlei in Verbindung setzen, da es häufig um die Einhaltung gesetzter Fristen geht.

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